Bericht in der TAZ über den Kampf einer Frau gegen Benachteiligung bei Lohn und Beförderung. Prof. Dr. Alenfelder vertritt die Klägerin: TAZ 14.04.2008:
"Das erste Problem [einer Klage wegen Diskriminierung] "besteht darin, den Anfangsverdacht der Ungleichbehandlung zu belegen", erklärt Klaus Michael Alenfelder, Anwalt von K. und Experte für das AGG. Denn erst wenn ein Anfangsverdacht vom Gericht festgestellt wird, steht der Arbeitgeber in der Bringschuld, ausführlich zu beweisen, dass er den männlichen Bewerber aus fachlichen Gründen vorgezogen hat.
K. wusste zwar aufgrund ihrer Tätigkeit als Personalverantwortliche, dass R. besser bezahlt wurde als sie. Diese internen Kenntnisse aber konnte sie vor Gericht so nicht verwenden. Um einen Anfangsverdacht zu belegen, berief sich ihr Anwalt Alenfelder daher auf Statistiken. Bei der Verwertungsgesellschaft arbeiten zu 80 Prozent Frauen. Aber in den oberen Etagen sitzen ausschließlich Männer. Dieses rechnerische Ungleichgewicht in den Führungsjobs, das den Geschlechterverhältnissen in der Gesamtbelegschaft so krass entgegensteht, "macht wahrscheinlich, dass in dem Unternehmen aufgrund des Geschlechtes diskriminiert wird", erklärt der Anwalt.
In den USA werden solche Wahrscheinlichkeitsrechnungen als Indiz längst akzeptiert, berichtet Alenfelder. Das Berliner Arbeitsgericht aber lehnte dies in erster Instanz ab. Die Vorlage von Statistiken sei "kein ausreichendes Indiz für die Glaubhaftmachung eines Verdachts auf Diskriminierung", urteilte der Richter.
"Solange die Statistik als Indiz nicht anerkannt ist, wird es schwierig, Diskriminierung nachzuweisen", sagt Alenfelder. Denn nur in seltenen Fällen erklären Arbeitgeber offen, dass sie Frauen Leitungsfunktionen nicht zutrauen.
TAZ, 14.04.2008
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