Der chinesische Technologiekonzern Huawei wurde wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung zu einer Schmerzensgeldzahlung von 5000 Euro verurteilt. Ein Ex-Manager hatte den Konzern verklagt.
Verurteilung wegen Verstoß gegen den Auskunftsanspruch, 15 DSGVO zu Schadensersatz, Art. 82 Abs. 1 DSGVO.
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