Beitrag über anonyme Bewerbungen als Chance für diskriminierungsfreie Personalauswahl
Prof. Dr. Alenfelder:
"Denn wer sich diskriminiert fühlt, hat in Deutschland kaum eine Möglichkeit, dagegen gerichtlich vorzugehen, so der Bonner Rechtsprofessor und Anwalt für Diskriminierungsfragen Klaus Michael Alenfelder:
"Jemand bewirbt sich, beispielsweise ein Türke in einem deutschen Unternehmen, und ihm wird abgesagt. Ihm ist unklar, warum ihm abgesagt wird. Er muss vor Gericht zumindest Indizien vorlegen, dass er wegen seiner ethnischen Herkunft benachteiligt wurde. Er hat keine Informationen dazu. Also wird er den Prozess verlieren. Das heißt wenn nicht gerade im Ausschreiben steht, wir suchen junge Deutsche für eine Tätigkeit als, hat er schlechte Karten."
In England beispielsweise kann ein abgelehnter Bewerber in einem Prozess Auskunft vom Unternehmen verlangen und seine Unterlagen einsehen. Das geht in Deutschland nicht. Und so könnten anonyme Bewerbungen ein erster Schritt zur Gleichstellung sein. Deshalb will die Bundesagentur für Arbeit das Projekt im nächsten Jahr weiterführen. Dann allerdings plant sie, das aufwendige Schwärzen der persönlichen Daten durch ein standardisiertes Online-Formular zu ersetzen. Michael Bus hofft, dass in Zukunft mehr deutsche Unternehmen anonyme Bewerbungsverfahren anbieten.
"Weil eben viele Bewerber nur dadurch gefunden werden, indem sie die Chance haben, sich persönlich vorzustellen und nicht über eine Bewerbermappe praktisch entschieden wird, so wie im alten Rom, Daumen nach oben oder nach unten, und da, denke ich, muss Deutschland noch hin."
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