Viele wollen sich die WM Spiele auch während der Arbeitszeit ansehen. Doch das ist nur zulässig mit Zustimmung des Arbeitgebers. Wer am Arbeitsplatz Alkohol trinkt oder ein Spiel ansieht und dies als Arbeitszeit einträgt riskiert eine fristlose Kündigung. Also: Fußballfeier am Arbeitsplatz nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
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