Schadensersatz wegen Verstoß gegen Datenschutz

5.000 € Schadensersatz wegen Verstoß gegen Datenschutz durch Arbeitgeber

Bericht der Wirtschaftswoche

 

Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung, Art. 82 Abs. 1 DSGVO

​Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat meinem Mandanten 5.000 € immateriellen Schadensersatz zuerkannt (höchster Betrag bislang soweit mir bekannt).

Dabei habe ich argumentiert, es sei ein abschreckend hoher Schadensersatz erforderlich und ein Jahresgehalt als Schadensersatz gefordert. Auch das Gericht hielt einen abschreckend hohen Schadensersatz für erforderlich:
"Verstöße müssen effektiv sanktioniert werden, damit die DS-GVO wirken kann, was vor allem durch Schadensersatz in abschreckender Höhe erreicht wird"
(Arbeitsgericht Düsseldorf,  05.03.2020, Az.: 9 Ca 6557/18, S. 18). 

Dann aber sprach es "nur" 5.000 € zu. Unklar ist, wie ein internationales Großunternehmen  (Jahresumsatz von mehr als 100 Mrd. €) durch einen Schadensersatz von 5.000 € abgeschreckt werden soll. Berufung ist eingelegt.
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