Eine Kündigung ist ein einschneidender Vorfall, egal ob man 2 oder 20 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt war. Ich vertrete Arbeitnehmer zu allen Kündigungsfragen, auch wenn Diskriminierung und Mobbing keine Rolle spielen sollten.
Oftmals erfahren Sie frühzeitig von Ihrer bevorstehenden Kündigung, sei es über den „Flurfunk“ oder durch den Arbeitgeber selbst. Hier steht schnelles Handeln an, denn entschlossenes Vorgehen kann eine Kündigung oft ganz verhindern.
Ich berate Sie gerne. Eine telefonische Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
Die Kündigung hat Sie ohne Vorwarnung erreicht? Auch hier gibt es Möglichkeiten, sei es Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Beachten Sie hier aber die Fristen. Je schneller Sie sich melden, desto besser kann ich Ihnen helfen.
Das Mittel der Wahl bei Kündigungen ist die Kündigungsschutzklage. Diese müssen wir 3 Wochen ab Zugang der Kündigung bei Gericht einreichen.
Eine telefonische Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
Telefonzeiten: Mo – Fr 09.00 Uhr – 18.00 Uhr
Telefon: 0228 94 66 00
Fax: 0228 94 66 0 29
E-Mail: kanzlei@alenfelder.de
Adresse: Wolfsgasse 8, 53225 Bonn
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.