Diskriminierung einer Mutter

Billige Diskriminierung Urteil im Prozeß gegen die R und V Versicherung wegen Diskriminierung

Am 18.12.2008 hat das Arbeitsgericht Wiesbaden über die erste bekanntgewordene große Diskriminierungsklage in erster Instanz entschieden. Frau Sule Eisele hatte die R und V Versicherung verklagt, weil sie wegen Schwangerschaft auf eine deutlich schlechtere Stelle versetzt wurde. Die R und V Versicherung bezeichnete dies als ganz normale arbeitsrechtliche Maßnahme und betonte, sie werde keinen Cent zahlen.

 

Das sieht das Gericht anders: Die Versetzung ist unwirksam und die Versicherung muß knapp 11.000 EUR Entschädigung zahlen. Statt Ersatz des finanziellen Schadens erhält Frau Eisele die alte Stelle zu den alten Bedingungen. Nach Einschätzung des Gerichts besteht damit kein finanzieller Schaden mehr. Frau Eisele hatte einen materiellen Schaden von rund 450.000 EUR geltend gemacht, der ihr durch die Versetzung auf den schlechteren Arbeitsplatz in den nächsten Jahren entstanden wäre. Stattdessen hat sie ihre alte Stelle zurückerhalten. Damit ist der Schaden nach Ansicht des Gerichts weggefallen.

 

Die Rechtsanwälte der Klägerin, Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder und Rechtsanwalt Jansen, zeigten sich zufrieden damit, daß die R und V wegen Diskriminierung verurteilt wurde. Die Höhe des Schmerzensgeldes jedoch sei unhaltbar. Es gehe um den Schutz der Menschenwürde. Verfassung und die für Deutschland zwingend geltenden EU Richtlinien verlangen ein abschreckend hohes Schmerzensgeld. 10.800 EUR seien bei einem Milliardenunternehmen kein abschreckend hoher Betrag.

 

Die Klägerin erklärte: „Wer solche Summen für abschreckend hält, verhindert wirksamen Schutz vor Diskriminierung. Die Menschenwürde darf weiter mit Füßen getreten werden – und das zum Spartarif.“

 

Nach Einlegen der Berufung wurde ein Vergleich abgeschlossen. Stillschweigen über diese Regelung ist vereinbart.

 

Weitere Berichte zum Verfahren

 


Billige Diskriminierung
Süddeutsche Zeitung, 19.12.2008

Was Diskriminierung kostet
Süddeutsche Zeitung, 19.12.2008

Billige Diskriminierung
Der Tagesspiegel, 19.12.2009

Diskriminiert & abgespeist - R+V-Konzern muss Rekord-Schadensersatz nicht zahlen
Kreisanzeiger, 19.12.2008

Kein Abschreckungseffekt
Junge Welt, 02.01.2009

Klägerin enttäuscht über Urteil
Hessischer Rundfunk, 18.12.2008

Gericht gibt Mutter Recht
Rheinische Post, 19.12.2008

10 800 Euro wegen Diskriminierung
Urteil: Versicherung muss Klägerin altes Betreuungsgebiet zurückgeben
Welt, 19.12.2008

"The Price of Discrimination: Low Award in Landmark German Sexism Case"
Spiegel Online, 19.12.2008

Diskriminierung im Job: Gericht gibt R+V Angestellter Recht
Stern, 23.01.2009

10.800 Euro Strafe wegen Diskriminierung
Berliner Morgenpost, 19.12.2008

The Price of Discrimination: Low Award in Landmark German Sexism Case
USA Today, 19.12.2008

500.00 EUR für die Gerechtigkeit Tagesspiegel 19.02.2008

Süddeutsche Zeitung, 25.01.2008: "Stille Kündigung" soll Arbeitgeber 500.000 Euro kosten - Erstmals droht einem Unternehmen in Deutschland eine hohe Strafe, weil eine Mitarbeiterin gegen Diskriminierung klagt. Das Verfahren wird von Herrn Prof. Dr. Alenfelder betreut.

Frankfurter Rundschau 25.01.2008

Südwest Presse 30.01.2008

bocquel-news.de 31.01.2008

Kreisanzeiger 06.02.2008

Deutsche Welle, 09.02.2008

Süddeutsche Zeitung 16.02.2008

FAZ 17.02.2008

Focus 18.02.2008

SWR 1, 18.02.2008

RTL 18.02.2008

Hessischer Rundfunk 18.02.2008

Frankfurter Rundschau, 18.02.2008

TAZ 19.02.2008

FAZ 23.02.2008

Spiegel Online, 07.04.2008

Arbeitsplatz und Schmerzensgeld für Frau Sule Eisele

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