Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Jääskinen erklärt, Übergewicht kann Behinderung sein (Stellungnahme im Verfahren C-354/13). Üblicherweise folgt der Europäische Gerichtshof einer solchen Stellungnahme. Die Entscheidung des EuGH ist für die deutschen Gerichte bindend.
Damit bestätigt der Generalanwalt erstmals die Einschätzung von Prof. Dr. Alenfelder im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Darmstadt (s. Berichte zum 12.06.2014).
Wer wegen Übergewichts am Arbeitsplatz benachteiligt wird oder nicht eingestellt wird, kann dann wegen Diskriminierung auf Schadensersatz klagen.
Eine telefonische Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
Telefonzeiten: Mo – Fr 09.00 Uhr – 18.00 Uhr
Telefon: 0228 94 66 00
Fax: 0228 94 66 0 29
E-Mail: kanzlei@alenfelder.de
Adresse: Wolfsgasse 8, 53225 Bonn
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.