Sie kehren aus der Elternzeit zurück und plötzlich sind Sie nicht mehr Teamleiterin, sondern Sachbearbeiterin?
Sie haben gerade Ihren 60. Geburtstag gefeiert und bewerben sich erfolglos für ein „junges, dynamisches Team“?
Ihr Arzt besteht darauf, daß Sie Streß vermeiden und ihr Chef setzt Sie im besonders belastenden Kundendienst ein?
In meiner über 20-jährigen Tätigkeit in den Bereichen Diskriminierung und Mobbing habe ich schon viele Leidensgeschichten gesehen. Sie müssen schnell handeln: Um Ihre Gesundheit zu schützen und Ihre Rechte zu wahren. Denn die Fristen sind knapp.
Diskriminierung ist die Benachteiligung von Personen, wegen folgender Gründe:
Hierfür steht Ihnen Ersatz aller finanzieller Schäden (z.B. entgangenes Gehalt) und Schmerzensgeld zu.
Sie müssen Diskriminierung glaubhaft machen. Darum: Sammeln, sammeln, sammeln. Um Diskriminierung und Mobbing belegen zu können, müssen wir so viele Beweise wie möglich vorbringen.
Beweise können sein:
Sortieren Sie die Vorfälle in einem sogenannten Mobbingtagebuch chronologisch. Wer hat was wann getan oder gesagt? Wer war dabei anwesend bzw. wußte davon? Am Ende wird Wort gegen Wort stehen, geben Sie Ihrem so viel Gewicht wie möglich.
Und vor allem: Achten Sie auf Ihre Gesundheit. Suchen Sie frühzeitig medizinische Unterstützung. Leider sehe ich immer wieder Menschen, die an den Rand Ihrer Belastbarkeit gebracht werden. Rechtzeitige medizinische Hilfe kann dies verhindern.
Sie sollten sich schnell gegen Diskriminierung wehren, denn die Frist ist außergewöhnlich kurz.
2 Monate ab Kenntnis von der Diskriminierung müssen wir dem Arbeitgeber ein sogenanntes Aufforderungsschreiben zusenden und dann 3 Monate später die Klage einreichen. Nur selten können wir nach Ablauf der Fristen Ihre Rechte durchsetzen.
Bei solch knappen Fristen ist Eile geboten. Zögern Sie also nicht, sich zeitnah bei mir zu melden. In einer kostenlosen Ersteinschätzungen können wir gemeinsam Ihre Erfolgschancen vorprüfen.
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Eine telefonische Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
Telefonzeiten: Mo – Fr 09.00 Uhr – 18.00 Uhr
Telefon: 0228 94 66 00
Fax: 0228 94 66 0 29
E-Mail: kanzlei@alenfelder.de
Adresse: Wolfsgasse 8, 53225 Bonn
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