Kündigung

Gekündigt?

Eine Kündigung ist ein einschneidender Vorfall, egal ob man 2 oder 20 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt war. Ich vertrete Arbeitnehmer zu allen Kündigungsfragen, auch wenn Diskriminierung und Mobbing keine Rolle spielen sollten.

 

Mit Ankündigung

Oftmals erfahren Sie frühzeitig von Ihrer bevorstehenden Kündigung, sei es über den „Flurfunk“ oder durch den Arbeitgeber selbst. Hier steht schnelles Handeln an, denn entschlossenes Vorgehen kann eine Kündigung oft ganz verhindern.

Ich berate Sie gerne. Eine telefonische Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Ohne Ankündigung

Die Kündigung hat Sie ohne Vorwarnung erreicht? Auch hier gibt es Möglichkeiten, sei es Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Beachten Sie hier aber die Fristen. Je schneller Sie sich melden, desto besser kann ich Ihnen helfen.

Fristen

Das Mittel der Wahl bei Kündigungen ist die Kündigungsschutzklage. Diese müssen wir 3 Wochen ab Zugang der Kündigung bei Gericht einreichen.

Fristen   <--   -->  Sonstiges

Bereit für rechtliche Unterstützung?

Eine telefonische Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

 

Telefonzeiten:                                 Mo – Fr             09.00 Uhr – 18.00 Uhr

Telefon:                                            0228 94 66 00

Fax:                                                   0228 94 66 0 29

E-Mail:                                              kanzlei@alenfelder.de

Adresse:                                          Wolfsgasse 8, 53225 Bonn

 

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